SEPA-Sequenztypen: FRST, RCUR, OOFF und FNAL
Jede Lastschrift trägt einen Sequenztyp. Er sagt der Bank, ob ein Mandat einmalig oder wiederholt genutzt wird. Für Mitgliedsbeiträge ist die Antwort fast immer: RCUR.
| Code | Bedeutung | Wann verwenden? |
|---|---|---|
RCUR | Folgelastschrift (recurrent) | Regelmäßige Beiträge. Seit November 2016 auch für den ersten Einzug eines wiederkehrenden Mandats zulässig. |
FRST | Erstlastschrift (first) | Erster Einzug eines wiederkehrenden Mandats. Weiterhin erlaubt, aber nicht mehr nötig. |
OOFF | Einmallastschrift (one-off) | Das Mandat gilt nur für genau einen Einzug, etwa eine Aufnahmegebühr oder eine Fahrt. Danach ist es verbraucht. |
FNAL | letzte Lastschrift (final) | Letzter Einzug eines wiederkehrenden Mandats, zum Beispiel beim Austritt. Danach darf das Mandat nicht mehr genutzt werden. |
Empfehlung für Vereine
- Für laufende Mitgliedsbeiträge alle Zeilen mit RCUR einreichen – auch neue Mitglieder. Das spart getrennte Dateien für Erst- und Folgelastschriften.
- Willst du trotzdem unterscheiden, gib in der Liste eine Spalte „Sequenztyp“ mit FRST oder RCUR an. Das Werkzeug bildet dann automatisch getrennte Sammler in derselben Datei.
- Für einmalige Beiträge mit eigenem Mandat (Startgeld, Ausflug) OOFF verwenden.
- FNAL ist optional. Ein Mandat endet auch ohne FNAL, etwa wenn das Mitglied es widerruft oder es 36 Monate lang nicht genutzt wird.
Fristen
Seit November 2016 gilt für alle Sequenztypen dieselbe Frist: Die Lastschrift muss spätestens einen TARGET-Geschäftstag vor der Fälligkeit bei der Bank des Zahlers sein (D-1). Plane den Annahmeschluss deiner eigenen Bank zusätzlich ein. Früher waren für Erstlastschriften fünf Geschäftstage nötig – dieser Unterschied ist entfallen.
Mandatsverfall nach 36 Monaten
Ein Mandat verfällt, wenn 36 Monate lang keine Lastschrift darauf eingezogen wurde. Ruhende Mitgliedschaften oder beitragsfreie Jahre können so ein neues Mandat nötig machen. Mit dem neuen Mandat beginnt die Zählung neu.
Kontowechsel und andere Mandatsänderungen
Ändert sich nach der Unterschrift etwas am Mandat, wird das beim nächsten Einzug in der Datei gekennzeichnet (Amendment):
- Neue Bankverbindung: Die Deutsche Kreditwirtschaft empfiehlt, bei jedem Kontowechsel den Code
SMNDA(„gleiches Mandat, neues Zahlerkonto“) mitzugeben. Im Werkzeug genügt dafür eine Spalte „Neue Bankverbindung“ mit „ja“. - Neue Mandatsreferenz: Hat der Verein die Referenz geändert, wird die bisherige Referenz mitgeschickt (Spalte „Bisherige Mandatsreferenz“).
- Neue Gläubiger-ID oder neuer Vereinsname: Hier werden die bisherigen Angaben übermittelt; frag dazu am besten deine Bank.
Bei einer Mandatsänderung darf jeder Sequenztyp verwendet werden, also auch RCUR.
Quellen
- Deutsche Kreditwirtschaft: Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen, Version 26.11, Kapitel 2.2.2 („Eine Erstlastschrift kann auch mit RCUR gekennzeichnet werden“; Amendment-Belegung mit SMNDA) – ebics.de
- European Payments Council: SEPA Core Direct Debit Rulebook 2025, Version 1.1 – europeanpaymentscouncil.eu