Was geprüft wird
- Schema: Die Datei wird gegen das Prüfschema der Deutschen Kreditwirtschaft validiert (pain.008.001.08 nach TVS GBIC_5 bzw. pain.008.001.02 nach GBIC_3) – dieselben Regeln, die Banken beim Einreichen anwenden.
- Summen und Anzahlen: Kontrollsumme und Anzahl im Dateikopf und in jedem Sammler müssen exakt zu den Einzelbeträgen passen.
- Konten und Kennungen: Prüfziffern aller IBANs, das Format der BICs, BIC und Anschrift bei Konten außerhalb des EWR sowie die Prüfziffer der Gläubiger-ID.
- Termine: Fälligkeitsdatum in der Vergangenheit, zu knapp (D-1), an einem Wochenende oder TARGET-Feiertag, Mandatsdatum nach der Fälligkeit.
- Zeichen und Referenzen: Sonderzeichen außerhalb des SEPA-Zeichensatzes, unzulässige Mandatsreferenzen (z. B. „/“ am Anfang), doppelte Referenzen, Byte Order Mark und Zeichenkodierung (UTF-8).
Häufige Gründe, warum eine Bank die Datei ablehnt
- Fälligkeit liegt in der Vergangenheit oder ist zu knapp. Die Datei muss spätestens einen TARGET-Geschäftstag vor der Fälligkeit bei der Bank sein; viele Banken haben zusätzlich einen Annahmeschluss am Vortag.
- Kontrollsumme stimmt nicht. Passiert, wenn jemand die Datei von Hand bearbeitet oder Zeilen gelöscht hat.
- Altes Format. Versionen wie pain.008.003.02 werden nicht mehr angenommen. Aktuell ist pain.008.001.08; pain.008.001.02 wird laut Deutscher Kreditwirtschaft vorübergehend weiter angenommen.
- Ungültige Gläubiger-ID oder IBAN. Ein Tippfehler reicht – die Prüfziffern decken ihn auf.
- Unzulässige Zeichen. Etwa „_“, „@“ oder „/“ am Anfang einer Mandatsreferenz.
- Lastschriftart oder Vertrag fehlt. Die Bank muss den Lastschrifteinzug für das Konto freigeschaltet haben; eine Firmenlastschrift (B2B) braucht eine eigene Vereinbarung.
Die Prüfung ersetzt nicht die Annahmeprüfung deiner Bank, deckt aber die häufigsten Ursachen auf. Eine neue, saubere Datei erstellst du mit dem Lastschrift-Werkzeug.