Mitgliedsbeiträge per SEPA-Lastschrift einziehen
Die Anleitung für Kassenwartinnen und Kassenwarte: was du einmalig einrichten musst, welche Fristen gelten und wie die Lastschriftdatei zur Bank kommt.
1. Voraussetzungen (einmalig)
- Gläubiger-Identifikationsnummer: Jeder, der Lastschriften einzieht, braucht eine Gläubiger-ID. Für Vereine mit Sitz in Deutschland vergibt sie die Deutsche Bundesbank kostenlos über ein Online-Formular. Eingetragene Vereine beantragen sie unter dem Vereinsnamen. Mehr dazu auf der Seite Gläubiger-ID.
- Vereinbarung mit der Bank: Das Vereinskonto muss für den Lastschrifteinzug freigeschaltet sein. Banken nennen das zum Beispiel Inkassovereinbarung oder Lastschriftvereinbarung; oft gelten Limits pro Datei oder Monat. Frag bei deiner Bank nach, falls das noch nicht eingerichtet ist.
- Zugang zum Einreichen: ein Online-Banking, das SEPA-Dateien annimmt (Datei-Upload), oder eine Banking-Software mit EBICS bzw. FinTS/HBCI.
- Unterschriebene Mandate aller Mitglieder, von denen du Beiträge einziehst (siehe nächster Abschnitt).
2. Das SEPA-Lastschriftmandat
Das Mandat ist die schriftliche Erlaubnis des Mitglieds (bzw. des Kontoinhabers) zum Einzug. Es enthält mindestens:
- Name und Anschrift des Vereins sowie die Gläubiger-ID,
- die Mandatsreferenz – eine eindeutige Kennung je Mandat, höchstens 35 Zeichen (Buchstaben, Ziffern und
/ - ? : ( ) . , ' +sowie Leerzeichen). Sie darf auch erst vor dem ersten Einzug mitgeteilt werden, - Name des Kontoinhabers, IBAN, Datum und Unterschrift,
- die Art des Mandats: wiederkehrende oder einmalige Zahlung.
Verbreitet ist der Mustertext der Deutschen Kreditwirtschaft:
„Ich ermächtige [Name des Vereins], Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von [Name des Vereins] auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“
Ein Mandat verfällt, wenn 36 Monate lang keine Lastschrift darauf eingezogen wurde. Danach brauchst du ein neues. Zahlen Eltern für ihr Kind, ist das Elternteil der Kontoinhaber; den Namen des Kindes kannst du als „Mitglied“ mitgeben.
3. Mitgliederliste vorbereiten
Pro Lastschrift eine Zeile mit diesen Spalten (die Reihenfolge ist egal, die Überschriften erkennt das Werkzeug):
| Spalte | Pflicht | Beispiel |
|---|---|---|
| Kontoinhaber | ja | Erika Musterfrau |
| IBAN | ja | DE89 3704 0044 0532 0130 00 |
| Betrag | ja (oder ein Betrag für alle) | 48,00 |
| Mandatsreferenz | ja | MITGL-1003 |
| Mandatsdatum (Unterschrift) | ja | 12.08.2021 |
| Mitglied (falls abweichend) | nein | Lena Musterfrau |
| BIC | nur bei Konten außerhalb des EWR | COBADEFFXXX |
| Verwendungszweck | nein | Mitgliedsbeitrag 2027 |
Eine fertige Vorlage gibt es als Musterdatei für Excel, LibreOffice und als CSV.
4. Vorabankündigung an die Mitglieder
Vor jedem Einzug muss das Mitglied Betrag und Fälligkeitstermin kennen (Pre-Notification). Nach dem SEPA-Regelwerk muss die Ankündigung spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit zugehen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Viele Vereine regeln eine kürzere Frist oder feste Termine in der Beitragsordnung oder direkt im Mandat.
Bei gleichbleibenden Beiträgen genügt eine einmalige Ankündigung mit allen Terminen, zum Beispiel in der Beitragsrechnung oder im Mitgliedsantrag. Nenne dabei die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz, damit das Mitglied die Buchung zuordnen kann.
5. Fälligkeitsdatum und Fristen
- D-1: Die Lastschrift muss spätestens einen TARGET-Geschäftstag vor der Fälligkeit bei der Bank des Mitglieds sein. Das gilt für Erst- und Folgelastschriften gleichermaßen.
- Annahmeschluss deiner Bank: Deine Bank braucht die Datei vor ihrem Annahmeschluss, oft am Vortag am Nachmittag. Reiche lieber zwei bis drei Bankarbeitstage vorher ein.
- Nicht zu früh: Zwischen den Banken darf eine Lastschrift höchstens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit weitergeleitet werden. Viele Banken nehmen Dateien deshalb frühestens 14 Kalendertage vorher an; die genauen Einreichungsfristen stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Bank.
- Wochenenden und Feiertage: TARGET-Feiertage sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai sowie der 25. und 26. Dezember. Fällt der Termin auf einen solchen Tag oder ein Wochenende, bucht die Bank am nächsten Geschäftstag. Regionale Feiertage zählen nicht.
Das Werkzeug schlägt ein passendes Datum vor und warnt, wenn der Termin zu knapp, zu weit entfernt oder kein Geschäftstag ist.
6. Datei erstellen
- Auf der Startseite die Mitgliederliste laden (Datei auswählen oder Tabellenbereich einfügen).
- Spaltenzuordnung prüfen. Fehlt eine Betragsspalte, trägst du einen Betrag für alle ein.
- Vereinsname, IBAN des Vereinskontos, Gläubiger-ID und Fälligkeitsdatum eintragen.
- Den Prüfbericht lesen: Fehler (zum Beispiel falsche IBAN-Prüfziffer) in der Liste korrigieren und neu laden – oder fehlerhafte Zeilen bewusst weglassen.
- „XML-Datei erstellen“ klicken. Die Datei wird zusätzlich gegen das Schema der Deutschen Kreditwirtschaft geprüft und heruntergeladen.
7. Datei bei der Bank einreichen
Im Online-Banking heißt die Funktion je nach Bank zum Beispiel „Sammellastschrift“, „SEPA-Datei hochladen“, „Datei-Upload“ oder „Dateiübertragung“. Lade die XML-Datei hoch, kontrolliere Anzahl und Summe in der Übersicht der Bank und gib den Auftrag mit TAN frei. Banking-Programme (EBICS oder FinTS) haben dafür eine eigene Funktion zum Einreichen von SEPA-Lastschriftdateien.
Standardmäßig bucht die Bank den Gesamtbetrag als eine Sammelgutschrift auf das Vereinskonto. Einzelbuchungen sind nur mit gesonderter Vereinbarung möglich.
8. Nach dem Einzug: Rücklastschriften
Ein Mitglied kann eine autorisierte Lastschrift innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen zurückgeben; ohne gültiges Mandat sogar bis zu 13 Monate. Zusätzlich gehen Lastschriften zurück, wenn etwa das Konto erloschen ist oder keine Deckung besteht. Deine Bank zeigt dann einen Rückgabegrund an, zum Beispiel:
| Code | Bedeutung | Was tun? |
|---|---|---|
| AC01 | IBAN falsch | IBAN beim Mitglied erfragen, Liste korrigieren |
| AC04 | Konto erloschen | neue Bankverbindung und ggf. neues Mandat einholen |
| AC06 | Konto gesperrt | Mitglied ansprechen |
| AG01 | Lastschrift auf diesem Konto nicht erlaubt (z. B. Sparkonto) | anderes Konto erfragen |
| AM04 | keine Deckung | Mitglied informieren, später erneut einziehen |
| MD01 | kein Mandat | Mandat prüfen bzw. neu einholen |
| MD06 | Erstattung auf Wunsch des Zahlers | Mitglied ansprechen, Beitrag anders begleichen lassen |
| MD07 | Kontoinhaber verstorben | Mitgliedschaft klären |
| MS02 / MS03 | Rückgabe ohne nähere Angabe | Mitglied ansprechen |
| SL01 | Lastschriftsperre beim Zahler | Mitglied bitten, die Sperre aufzuheben |
Für Rücklastschriften berechnet die Bank meist ein Entgelt. Wie ihr damit umgeht, regelt ihr am besten vorab in der Beitragsordnung. Hat ein Mitglied die Bank gewechselt, kennzeichnet das Werkzeug den nächsten Einzug als Mandatsänderung (Spalte „Neue Bankverbindung“).
Quellen
- Deutsche Kreditwirtschaft: DFÜ-Abkommen, Anlage 3 „Spezifikation der Datenformate“, Version 26.11 (gültig ab 15.11.2026), Kapitel 2.2 SEPA-Lastschrift – ebics.de/de/datenformate
- European Payments Council: SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook (Vorabankündigung, D-1, Mandatsverfall nach 36 Monaten) – europeanpaymentscouncil.eu (Rulebook 2025, Version 1.1)
- Deutsche Bundesbank: Gläubiger-Identifikationsnummer – bundesbank.de
- Erstattungsanspruch: § 675x Abs. 2 und 4 BGB (acht Wochen), § 676b Abs. 2 BGB (13 Monate) – gesetze-im-internet.de
Diese Anleitung erklärt das übliche Vorgehen und ersetzt nicht die Bedingungen deiner Bank. Stand: Oktober 2026.