Mitgliedsbeiträge per SEPA-Lastschrift einziehen

Die Anleitung für Kassenwartinnen und Kassenwarte: was du einmalig einrichten musst, welche Fristen gelten und wie die Lastschriftdatei zur Bank kommt.

1. Voraussetzungen (einmalig)

2. Das SEPA-Lastschriftmandat

Das Mandat ist die schriftliche Erlaubnis des Mitglieds (bzw. des Kontoinhabers) zum Einzug. Es enthält mindestens:

Verbreitet ist der Mustertext der Deutschen Kreditwirtschaft:

„Ich ermächtige [Name des Vereins], Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von [Name des Vereins] auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“

Ein Mandat verfällt, wenn 36 Monate lang keine Lastschrift darauf eingezogen wurde. Danach brauchst du ein neues. Zahlen Eltern für ihr Kind, ist das Elternteil der Kontoinhaber; den Namen des Kindes kannst du als „Mitglied“ mitgeben.

3. Mitgliederliste vorbereiten

Pro Lastschrift eine Zeile mit diesen Spalten (die Reihenfolge ist egal, die Überschriften erkennt das Werkzeug):

SpaltePflichtBeispiel
KontoinhaberjaErika Musterfrau
IBANjaDE89 3704 0044 0532 0130 00
Betragja (oder ein Betrag für alle)48,00
MandatsreferenzjaMITGL-1003
Mandatsdatum (Unterschrift)ja12.08.2021
Mitglied (falls abweichend)neinLena Musterfrau
BICnur bei Konten außerhalb des EWRCOBADEFFXXX
VerwendungszweckneinMitgliedsbeitrag 2027

Eine fertige Vorlage gibt es als Musterdatei für Excel, LibreOffice und als CSV.

4. Vorabankündigung an die Mitglieder

Vor jedem Einzug muss das Mitglied Betrag und Fälligkeitstermin kennen (Pre-Notification). Nach dem SEPA-Regelwerk muss die Ankündigung spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit zugehen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Viele Vereine regeln eine kürzere Frist oder feste Termine in der Beitragsordnung oder direkt im Mandat.

Bei gleichbleibenden Beiträgen genügt eine einmalige Ankündigung mit allen Terminen, zum Beispiel in der Beitragsrechnung oder im Mitgliedsantrag. Nenne dabei die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz, damit das Mitglied die Buchung zuordnen kann.

5. Fälligkeitsdatum und Fristen

Das Werkzeug schlägt ein passendes Datum vor und warnt, wenn der Termin zu knapp, zu weit entfernt oder kein Geschäftstag ist.

6. Datei erstellen

  1. Auf der Startseite die Mitgliederliste laden (Datei auswählen oder Tabellenbereich einfügen).
  2. Spaltenzuordnung prüfen. Fehlt eine Betragsspalte, trägst du einen Betrag für alle ein.
  3. Vereinsname, IBAN des Vereinskontos, Gläubiger-ID und Fälligkeitsdatum eintragen.
  4. Den Prüfbericht lesen: Fehler (zum Beispiel falsche IBAN-Prüfziffer) in der Liste korrigieren und neu laden – oder fehlerhafte Zeilen bewusst weglassen.
  5. „XML-Datei erstellen“ klicken. Die Datei wird zusätzlich gegen das Schema der Deutschen Kreditwirtschaft geprüft und heruntergeladen.

7. Datei bei der Bank einreichen

Im Online-Banking heißt die Funktion je nach Bank zum Beispiel „Sammellastschrift“, „SEPA-Datei hochladen“, „Datei-Upload“ oder „Dateiübertragung“. Lade die XML-Datei hoch, kontrolliere Anzahl und Summe in der Übersicht der Bank und gib den Auftrag mit TAN frei. Banking-Programme (EBICS oder FinTS) haben dafür eine eigene Funktion zum Einreichen von SEPA-Lastschriftdateien.

Standardmäßig bucht die Bank den Gesamtbetrag als eine Sammelgutschrift auf das Vereinskonto. Einzelbuchungen sind nur mit gesonderter Vereinbarung möglich.

8. Nach dem Einzug: Rücklastschriften

Ein Mitglied kann eine autorisierte Lastschrift innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen zurückgeben; ohne gültiges Mandat sogar bis zu 13 Monate. Zusätzlich gehen Lastschriften zurück, wenn etwa das Konto erloschen ist oder keine Deckung besteht. Deine Bank zeigt dann einen Rückgabegrund an, zum Beispiel:

CodeBedeutungWas tun?
AC01IBAN falschIBAN beim Mitglied erfragen, Liste korrigieren
AC04Konto erloschenneue Bankverbindung und ggf. neues Mandat einholen
AC06Konto gesperrtMitglied ansprechen
AG01Lastschrift auf diesem Konto nicht erlaubt (z. B. Sparkonto)anderes Konto erfragen
AM04keine DeckungMitglied informieren, später erneut einziehen
MD01kein MandatMandat prüfen bzw. neu einholen
MD06Erstattung auf Wunsch des ZahlersMitglied ansprechen, Beitrag anders begleichen lassen
MD07Kontoinhaber verstorbenMitgliedschaft klären
MS02 / MS03Rückgabe ohne nähere AngabeMitglied ansprechen
SL01Lastschriftsperre beim ZahlerMitglied bitten, die Sperre aufzuheben

Für Rücklastschriften berechnet die Bank meist ein Entgelt. Wie ihr damit umgeht, regelt ihr am besten vorab in der Beitragsordnung. Hat ein Mitglied die Bank gewechselt, kennzeichnet das Werkzeug den nächsten Einzug als Mandatsänderung (Spalte „Neue Bankverbindung“).

Quellen

Diese Anleitung erklärt das übliche Vorgehen und ersetzt nicht die Bedingungen deiner Bank. Stand: Oktober 2026.